Lesemann: Härtefallregelung bei der neuen Grundsteuer

Mit einer neuen landesrechtlichen Regelung schafft Niedersachsen Rechtssicherheit für Grundstückseigentümer, die durch das neue Flächen-Lage-Modell der Grundsteuer übermäßig stark belastet werden. „Das neue Gesetz schützt Menschen vor Härtefällen und sorgt dafür, dass die Grundsteuer in Niedersachsen auch in besonderen Einzelfällen fair bleibt“, erklärt Dr. Silke Lesemann, SPD- Landtagsabgeordnete für Laatzen, Pattensen und Sehnde, in einer Pressemitteilung.

Der vom Kabinett beratene Gesetzentwurf sehe vor, dass Gemeinden auf Antrag die Grundsteuer ganz oder teilweise erlassen können, wenn die Belastung im Einzelfall unzumutbar ist. Besonders profitieren sollen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, bei denen das Verhältnis von Fläche, Nutzung und steuerlicher Bewertung stark auseinanderfällt.

„Das betrifft zum Beispiel ehemalige landwirtschaftliche Resthöfe mit ungenutzten Nebengebäuden, Grundstücke im Außenbereich, die gar nicht bebaut oder genutzt werden dürfen, oder auch spezielle Flächen wie Reitplätze oder Golfanlagen außerhalb kommunaler oder vereinsgebundener Nutzung“, so Lesemann.

Die Entscheidung über einen möglichen Erlass trifft die jeweilige Gemeinde. Ein Antrag kann jeweils bis zum 31. März des Folgejahres gestellt werden – also beispielsweise für das Jahr 2025 bis zum 31. März 2026. Wichtig: Hat sich an den Umständen auch im Folgejahr nichts geändert, reicht ein einmaliger Antrag.

„Wir geben den Kommunen ein Werkzeug an die Hand, um Einzelfälle gerecht zu lösen – gleichzeitig stellen wir sicher, dass das neue Grundsteuermodell insgesamt stabil und gerecht bleibt“, betont Lesemann. Niedersachsen nutzt mit dieser Regelung die Spielräume des Bundesrechts, um regionale Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen.

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