
Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Ortsrat Uetze bereits in seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 die Einrichtung der „Tempo-30-Zone“ westlich der Dollberger und südlich der Burgdorfer Straße mehrheitlich befürwortet. Diese Maßnahme wurde nun durch die Mitarbeiter des Bauhofes in der vergangenen Woche umgesetzt.
„Diese umfassende Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat sich in vielen Wohngebieten etabliert, so dass sich Fußgänger, aber auch Radfahrende, sicherer fühlen“, teilt die Gemeinde Uetze mit.
Eine Besonderheit sei vielen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt: Die Tempo-30-Zone ist mit entsprechenden Verkehrszeichen lediglich zu Beginn und am Ende gekennzeichnet. Tempo 30 gilt also auf allen Straßen, die zu diesem Gebiet gehören. Am Anfang steht das Verkehrszeichen „Beginn einer Tempo 30-Zone“ (274.1), am Ende die grau hinterlegte, durchgestrichenen Variante (274.2); an den einzelnen Straßeneinmündungen wird der Hinweis nicht wiederholt.
Insbesondere auf dem Katenser Weg bringt die Neuerung dieser verkehrsrechtlichen Vorschrift allerdings eine gravierende Änderung mit sich: Es gilt bei der Straßennutzung die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“, so dass die Geschwindigkeiten des Verkehrs auf dem Katenser Weg zusätzlich ausgebremst werden.
Um insbesondere die Nutzer des Katenser Wegs auf diese Änderung hinzuweisen, wurden für die Einführungsphase Zusatzschilder „Achtung, Vorfahrt geändert“ an den Straßeneinmündungen aufgestellt.