Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung hat am heutigen Dienstag, 31. März 2026, eine Verordnung für ein landesweites Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr verkündet. Die Verordnung tritt am 1. April 2026 in Kraft.
Das sogenannte „zugriffsbereite Führen“ von Waffen und Messern jeglicher Art ist in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs verboten. Zu diesen Verkehrsmitteln zählen Eisenbahnen des Nahverkehrs, Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse und Schiffe im Fährverkehr. Das Verbot gilt auch in allen seitlich umschlossenen Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, wie Bahnhofsgebäuden und Haltepunkten.
Die Mitnahme von Waffen und Messern ist weiterhin zulässig, sofern diese nicht zugriffsbereit mitgeführt werden. Die Verwendung von Messern für allgemein anerkannte Zwecke, wie beispielsweise das Apfelschälen im Zug, bleibt erlaubt. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmen von dem Verbot vorgesehen. Die Verordnung ermöglicht den zuständigen Behörden erweiterte Sanktionsmöglichkeiten, einschließlich der anlasslosen Kontrolle von Personen und Sachen sowie der Verhängung von Bußgeldern bis zu 10.000 Euro.
Die Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, betont die Notwendigkeit dieser Maßnahme: „Um die nach wie vor deutlich zu hohe Zahl der Messerangriffe in Niedersachsen zu senken, braucht es einen Mix aus verschiedenen Maßnahmen. Mit dem Waffen- und Messerverbot im ÖPNV senden wir das klare Signal: Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen!“ Sie fügt hinzu, dass die Kontroll- und Eingriffsbefugnisse der Sicherheits- und Ordnungsbehörden gestärkt werden.
Ein umfangreicher Katalog mit Fragen und Antworten zum Thema Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Personenverkehr ist auf der Webseite des Ministeriums zu finden: www.mi.niedersachsen.de/Waffenverbot_OPNV.
