
Die Gemeinde Uetze erhält vom Land Niedersachsen 900.000 Euro für die grundlegende Erneuerung und Erweiterung ihrer Sireneninfrastruktur. Den Förderbescheid überreichte Innenministerin Daniela Behrens am heutigen Mittwoch, 15. April 2026.
Die Mittel stammen aus dem Bedarfszuweisungsfonds der Niedersächsischen Landesregierung. Insgesamt unterstützt das Innenministerium 30 besonders finanzschwache Kommunen in Niedersachsen mit rund 18,6 Millionen Euro für besondere Aufgaben im Bereich des abwehrenden Brandschutzes. Gefördert werden dabei unter anderem Feuerwehrhäuser, Fahrzeuge, technische Ausrüstung sowie Alarmierungs- und Warnsysteme.
In Uetze sollen die 900.000 Euro in die Modernisierung und den Ausbau des Sirenennetzes im Gemeindegebiet fließen. Nach Angaben des Landes deckt die Förderung rund 75 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens der Gemeinde für die geplanten Maßnahmen ab.
Innenministerin Daniela Behrens betonte die Bedeutung einer funktionierenden Warninfrastruktur. „In Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse, erhöhter Gefahrenlagen und potentieller Krisenszenarien kommt einer verlässlichen und flächendeckenden Alarmierungs- und Warninfrastruktur eine besondere Bedeutung zu“, erklärte sie. Das Sirenennetz in Niedersachsen sei ein wichtiger Bestandteil des sogenannten Warnmittelmixes und mitverantwortlich dafür, dass Warnmeldungen die Menschen vor Ort erreichen.
Uetzes Bürgermeister Florian Gahre begrüßte die Förderung. „Ich freue mich sehr über die Zuweisung in Höhe von 900.000 Euro für die Sireneninfrastruktur in Uetze. Das zeigt, dass dem Land eine effektive und funktionierende Bevölkerungswarnung genauso wichtig ist wie uns“, sagte er. Zusammen mit den 1,5 Millionen Euro für das Feuerwehrhaus in Eltze seien in den vergangenen zwei Jahren damit 2,4 Millionen Euro vom Land in den Bevölkerungsschutz der Gemeinde Uetze investiert worden.
Bedarfszuweisungen sind besondere Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs. Sie werden auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen vergeben, deren eigene Steuereinnahmen nicht ausreichen, um notwendige Ausgaben zu decken. Voraussetzung ist unter anderem, dass die betroffenen Kommunen ihre Konsolidierungsbereitschaft nachweisen und ihre Ertragsmöglichkeiten ausschöpfen.
