Mauerseglerweg in Uetze wurde ertüchtigt

Foto: Bastian Kroll

Die Gemeinde Uetze hat den Mauerseglerweg im Baugebiet „Wohnen am Mühlenbergsee“ ertüchtigt. Das Baugebiet wurde durch einen privaten Vorhabenträger entwickelt. Grundlage war ein Bebauungsplan, der im Jahr 2006 Rechtskraft erlangte. Im Zuge der Umsetzung wurde der Mauerseglerweg jedoch nicht vollständig erschlossen. Stattdessen stellte der damalige Investor lediglich eine Baustraße her, die für die Erschließung der Grundstücke während der Bauphase ausreichend war, jedoch nicht dem Standard einer endgültig ausgebauten Gemeindestraße entsprach.

In den Folgejahren sah die Gemeinde von einer vollständigen Erschließung des Mauerseglerwegs ab. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere die rechtliche Einordnung als reine Anliegerstraße. Nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben hätten die Anwohner in diesem Fall bis zu 90 Prozent der Erschließungskosten tragen müssen. Vor diesem Hintergrund wurde der Ausbau nicht weiterverfolgt.

Nach rund 20 Jahren Nutzung war der Zustand der Baustraße zunehmend problematisch. Witterungseinflüsse, regelmäßiger Verkehr und die fehlende endgültige Befestigung führten zu einem stetigen Substanzverlust. Der bauliche Zustand verschlechterte sich sichtbar, was zu einer nachvollziehbaren Unzufriedenheit bei den Anliegern führte.

Die zwischenzeitliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge änderte an der grundsätzlichen Problematik nichts. Erschließungsbeiträge sind weiterhin im Baugesetzbuch geregelt und können nicht durch kommunale Satzungen aufgehoben werden. Damit blieb die Frage bestehen, wie die Situation vor Ort verbessert werden kann, ohne die Anwohner finanziell unverhältnismäßig zu belasten.

Nach Angaben der Gemeinde nahm es einige Zeit in Anspruch, bis die Verwaltung einen gangbaren Weg gefunden hatte. Schließlich konnte eine Lösung im Rahmen der Straßenunterhaltung erarbeitet werden. Sie erlaubt eine technische Ertüchtigung der bestehenden Baustraße, ohne dass hierfür Erschließungsbeiträge von den Anliegern erhoben werden müssen. Ziel war es, die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit deutlich zu verbessern, ohne den Charakter der Straße formal zu verändern.

Einen nicht unerheblichen Anteil an der Lösungsfindung hatte nach Angaben der Gemeinde auch das Engagement einer Anwohnerfamilie, die den Zustand des Mauerseglerwegs immer wieder sachlich, konstruktiv und ausdauernd thematisiert hatte. Dieses kontinuierliche Einbringen der Anliegeranliegen habe dazu beigetragen, das Thema erneut in den Fokus zu rücken und eine tragfähige Lösung herbeizuführen.

Zunächst kam eine Erdbaufräse zum Einsatz, um den bestehenden Untergrund in einer Tiefe von zehn bis 15 Zentimetern vollständig zu fräsen. Dabei wurden grobe Steine und Findlinge zerkleinert oder gelöst. Im Zuge dieser Arbeiten wurden rund 50 Tonnen entmischtes, zu feines Material abgetragen. Dieser Schritt war erforderlich, da das vorhandene Feinmaterial keine ausreichende Standfestigkeit für den weiteren Schichtenaufbau bot.

Die technische Herstellung des Unterbaus erfolgte durch den Bauhof der Gemeinde. Über einen Zeitraum von acht Tagen wurde die Straße fachgerecht planiert und verdichtet. Dabei wurden rund 100 Tonnen neues Mineralgemisch eingebaut, um ein stabiles Profil und die notwendige Tragfähigkeit für die finale Deckschicht zu schaffen.

Den Abschluss der Maßnahme bildete die Oberflächenbehandlung durch die Firma Rolasphalt. Innerhalb eines Arbeitstages wurde die vorbereitete Schotterstraße auf der gesamten Fläche von 600 Quadratmetern mittels einer speziellen Tränkung versiegelt. Dafür kam eine selbstfahrende Bitumenspritzmaschine mit einer eigens für diesen Zweck entwickelten Einzeldüsenabschaltung zum Einsatz. Zudem wurden rund 20 Tonnen Splitt in Kombination mit einer speziellen Bitumen-Emulsion eingebaut.

Heute präsentiert sich der Mauerseglerweg weiterhin als Baustraße, jedoch in einem deutlich verbesserten Zustand. Die Maßnahmen haben die Oberfläche stabilisiert, die Befahrbarkeit erhöht und die Situation für die Anwohner spürbar verbessert. Damit konnte nach Einschätzung der Gemeinde ein Ausgleich zwischen rechtlichen Rahmenbedingungen, finanziellen Zwängen und berechtigten Bürgerinteressen geschaffen werden.

Die Gemeinde sieht in der Maßnahme ein gelungenes Beispiel dafür, wie durch beharrliche Kommunikation, rechtliche Prüfung und pragmatische Lösungen auch langjährige Problemstellungen im Sinne der Bürger verbessert werden können.

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