Region Hannover verzeichnet deutlich mehr Nutzer digitaler Verwaltungsangebote

Die Region Hannover treibt die Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen weiter voran. Bis März 2026 sind nach Angaben der Region knapp 90 Prozent der freiwilligen Digitalisierungsprojekte abgeschlossen. Von den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz sind 45 Prozent digital verfügbar.

Besonders gefragt sind Online-Services wie Wunschkennzeichen, Führerscheinanträge oder Leistungen für Bildung und Teilhabe. Allein im ersten Quartal 2026 wurden die Online-Angebote 65000-mal pro Monat aufgerufen. Das entspricht einem Plus von 67 Prozent gegenüber 2025.

„Die Digitalisierung ist kein Sprint, sondern ein Marathon – aber wir sind auf einem guten Weg. Die steigenden Nutzerzahlen zeigen: Unsere Angebote werden angenommen und entlasten sowohl Einwohner*innen als auch die Verwaltung“, sagt Cordula Drautz, Dezernentin für Digitalisierung der Region Hannover. Der aktuelle Stand wurde den Mitgliedern des Digitalisierungsausschusses der Region am Donnerstag, 7. Mai 2026, vorgestellt.

Im Fokus stehen besonders die Top-30-Leistungsbündel. Von ihnen werden vier Leistungen vollständig digital bearbeitet, einschließlich digitalem Bescheid. 20 Leistungen können online beantragt werden, benötigen aber noch eine teilweise manuelle Bearbeitung in der Behörde. Der Weg zur flächendeckenden Digitalisierung bleibt nach Angaben der Region anspruchsvoll, da externe Abhängigkeiten und technische Hürden das Tempo bremsen.

„Die Region Hannover stößt an Grenzen, wo sie nicht selbst steuern kann: Wir sind auf funktionierende Partnerschaften angewiesen – sei es mit hannIT, dem IT-Dienstleister Nolis oder den EfA-Anbietern“, sagt Drautz. Viele Leistungen hängen von sogenannten Einer-für-Alle-Lösungen ab, die Bund oder Länder bereitstellen. Verzögerungen bei Anbietern, etwa im Waffenrecht oder bei Einbürgerungen, sowie fehlende Schnittstellen für digitale Bescheide erschweren die vollständige Digitalisierung.

Drautz betont zugleich, dass die Region dort vorankomme, wo sie selbst handeln könne. Das zeigten die freiwilligen Digitalisierungsprojekte, die nicht OZG-pflichtig seien. Hier seien bereits 74 von 83 Leistungen abgeschlossen.

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Dazu gehört zum einen die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die Nutzern den Zugriff auf Verwaltungsleistungen mit wenigen Klicks ermöglicht.

Alle digitalen Dienstleistungen der Region Hannover sind im Service-Portal unter region-hannover.gov.de gebündelt. Dieses wird unter dem Dach der Digitalen Dachmarke Deutschland weiterentwickelt. Die Digitale Dachmarke Deutschland ist ein freiwilliges, einheitliches Kennzeichnungssystem für staatliche Online-Angebote von Bund, Ländern und Kommunen. Bei besonders herausfordernden Anträgen, etwa Formularen des Fachbereichs Zuwanderung und Integration, unterstützt auf Wunsch eine KI in mehreren Sprachen beim Ausfüllen der Dokumente.

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