Verfahren wegen Falschaussage gegen Angeklagten aus Uetze wird gegen Auflage eingestellt

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Das Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht gegen den 50 Jahre alten Uetzer Peter S. ist am heutigen Montag, 4. Mai 2026, von Amtsrichterin Stephanie Rohe am Amtsgericht Burgdorf eingestellt worden – allerdings gegen eine Geldauflage von 900 Euro an die Landeskasse, zahlbar in sechs Monatsraten zu je 150 Euro. Staatsanwaltschaft und der Angeklagte nahmen die Einstellung des Verfahrens an. „Ich habe keine Bedenken gegen die Einstellung des Verfahrens“, hatte die Richterin zuvor erklärt.

Was die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorgeworfen hatte? Peter S. soll im Gerichtsverfahren gegen seinen angeklagten Sohn wissentlich die Falschaussage getätigt haben, um ihm zu mildernden Umständen zu verhelfen. Der war wegen Sachbeschädigung angeklagt. „Der heutige Angeklagte hat den damaligen Vorfall vor Gericht – am 18. April 2024 – anders dargestellt, als er sich zugetragen hat“, sagte die Staatsanwältin. „Damit sollte der Angeklagte entlastet werden.“

Wie der Verteidiger des angeklagten Peter S. heute betonte, steige er nicht wirklich durch das ganze Verfahren durch. „Ich bin etwas ratlos“, sagte Anwalt Anselm Schanz. Es müsse einiges aufgeklärt werden. „Ich weiß nicht, wie ich das Geschehen einordnen soll.“ Dem Vernehmen nach soll sich neben der Sachbeschädigung auch eine Schlägerei zugetragen haben.

Nach der kurzen Beratung mit seinem Anwalt stimmte der Angeklagte der Einstellung des Verfahrens sowie der Zahlung der 900 Euro zu,

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