Das Land Niedersachsen unterstützt in diesem Jahr 49 besonders finanzschwache Kommunen mit insgesamt rund 87 Millionen Euro. Nach Angaben der Grünen-Landtagsabgeordneten Djenabou Diallo Hartmann profitieren davon auch die Stadt Burgdorf und die Gemeinde Uetze.
Burgdorf erhält 2,32 Millionen Euro, Uetze bekommt 1,815 Millionen Euro. „In einer außergewöhnlich schwierigen Haushaltslage ist das eine wichtige Entlastung und wird helfen, gravierende Finanzierungslücken zu schließen“, sagt Diallo Hartmann.
Wegen der allgemeinen Kostenentwicklungen, steigender Sozialausgaben und hoher Investitionsbedarfe stünden nach Einschätzung der Grünen-Politikerin viele Kommunen finanziell mit dem Rücken an der Wand. Die Unterstützung für hochverschuldete Kommunen auszubauen, sei in dieser Situation so wichtig wie selten zuvor. Nur wenn Städte, Gemeinden und Landkreise finanziell handlungsfähig blieben, sei es möglich, gute Kitas, Schulen, einen starken öffentlichen Nahverkehr und Klimaschutzmaßnahmen zu gewährleisten.
Die Bedarfszuweisungen richten sich an Kommunen, deren eigene Einnahmen nicht ausreichen, um ihre notwendigen Aufgaben zu finanzieren. Sie sollen dazu beitragen, die Liquidität der Städte, Gemeinden und Landkreise zu sichern und aufgelaufene Haushaltsdefizite schrittweise zu verringern.
„Dass mehr als einhundert Kommunen Unterstützung beantragt haben, macht deutlich, wie angespannt die finanzielle Lage vieler Städte und Gemeinden inzwischen ist. Die Bedarfszuweisungen sind deshalb eine wichtige Botschaft der Solidarität des Landes. Sie lösen zwar nicht alle Probleme, verschaffen Kommunen wie Uetze und Burgdorf aber den notwendigen Spielraum, um ihre Aufgaben vor Ort weiterhin erfüllen zu können“, so Diallo Hartmann.
Gleichzeitig verweist die Landtagsabgeordnete darauf, dass die Unterstützung des Landes allein die strukturellen Herausforderungen der kommunalen Finanzen nicht lösen könne. „Die Kommunen brauchen dauerhaft eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung. Hier ist vor allem auch der Bund gefragt, der eine tragfähige Altschuldenregelung vorlegen muss.“
